Symptome einer LRS
Ihr Kind liest für sein Alter auffällig langsam
und stockend.
Obwohl Sie regelmäßig und viel üben, schreibt
es auch geübte Wörter immer wieder falsch.
Selbst beim Abschreiben unterlaufen ihm regelmäßig
Fehler, die Sie sich nicht erklären können.
Möglicherweise liegt bei Ihrem Kind eine Lese-Rechtschreib-Schwäche
vor.
Professionelle
Tests geben hier die nötige Klarheit. In einer LRS-Therapie
wird Ihr Kind dort abgeholt, wo es steht und erlernt wirkungsvolle
Methoden und Strategien, sich selbst zu helfen. Spielerische
Elemente und erreichbare Ziele geben Ihrem Kind den Spaß
am Lernen zurück und bauen sein Selbstbewusstsein wieder
auf.
Eine
Lese-Rechtschreib-Schwäche muss kein lebenslanges Schicksal
sein!
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Was
ist eine Lese-Rechtschreib-Schwäche?
Unter einer Lese-Rechtschreib-Schwäche versteht man massive
und lang andauernde Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens
und des Schreibens. Andere Begriffe für diese Schwierigkeiten
sind Legasthenie und LRS, also Lese-Rechtschreib-Schwierigkeit.
Es ist völlig normal, dass Schüler Fehler machen.
Von einer LRS spricht man deshalb nur, wenn die Leistungen
im schriftsprachlichen Bereich deutlich schlechter sind als
die allgemeinen Intelligenzleistungen. Um dies festzustellen,
werden ein Lese- und ein Rechtschreibtest sowie ein Intelligenztest
gemacht. Zudem muss ausgeschlossen werden, dass Schwierigkeiten
beim Hören und Sehen die Ursache für die schlechten
Leistungen sind.
Eine LRS ist eine Teilleistungsstörung, die in einigen
Familien gehäuft auftritt. Deswegen vermutet man neuerdings
eine genetische Komponente beim Auftreten einer LRS. Eineiige
Zwillinge haben häufiger beide eine LRS als zweieiige
Zwillinge.
In vielen Schulen werden inzwischen spezielle LRS-Kurse angeboten,
um Schüler mit Lese-Rechtschreib-Schwäche zu fördern.
Dadurch wird einer ganzen Anzahl von Schülern effektiv
geholfen. Bei einer schweren LRS reichen diese Kurse allerdings
nicht aus. In diesem Fall ist eine LRS-Therapie sinnvoll,
in der gezielt auf die Probleme des Kindes oder des Jugendlichen
eingegangen werden kann. Es ist wissenschaftlich erwiesen,
dass eine frühzeitige Förderung die besten Ergebnisse
erzielt.
Wie auch in den anderen Bundesländern gibt es in Baden-Württemberg
einen sogenannten LRS-Erlass. Gemeint ist damit die Verwaltungsvorschrift
„Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und besonderem
Förderbedarf“ vom 22.08.2008. In dieser Vorschrift
ist geregelt, dass bei Schülern bis Klasse 6, deren Leistungen
im Lesen und Rechtschreiben dauerhaft, d.h. in der Regel etwa
über ein halbes Jahr, geringer als mit der Note ausreichend
bewertet wurden, die Leistungen im Lesen oder Rechtschreiben
zurückhaltend gewichtet werden. Ab Klasse 7 gilt dies
nur in besonders begründeten Einzelfällen. Die Entscheidung
darüber trifft die Klassenkonferenz unter Vorsitz des
Schulleiters. Die zurückhaltende Bewertung wird im Zeugnis
unter „Bemerkungen“ festgehalten.
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